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StartTTer - Vorbereitungslehrgang für die C-Lizenzausbildung
Als Zulassung für die C-Lizenzausbildung wird ab 2021 die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang „StarTTer“ verpflichtend. Dieser bildet damit den Einstieg in die Trainerkarriere. Der bisher notwendige Grundlehrgang der Stadt- und Kreissportbünde ist somit keine Voraussetzung mehr für die Erteilung einer TT-Lizenz. Künftig soll es vor jeder C-Lizenzausbildung zwei Termine für den StarTTer geben.
Die C-Lizenztermine für 2021 werden voraussichtlich im Dezember 2020 veröffentlicht.
Ausschreibung KEM Damen/Herren
Die Kreismeisterschaften der Damen und Herren wird am 03.10.20 in Pulsnitz stattfinden.
Alle Infos findet ihr in der Ausschreibung
Ausschreibung KEM Nachwuchs
Die Kreismeisterschaften im Nachwuchsbereich finden am 19./20.09.2020 in Laußnitz statt.
Alle Infos findet ihr in der Ausschreibung
Ein Imbiss kann aufgrund der Corona-Pandemie leider nicht angeboten werden.
Kreis-Ranglisten 2020/21
Die ersten Wettkämpfe der neuen Saison sind vorüber und auch die Kreis-RL-Planung ist soweit abgeschlossen.
Folgende Neuerung: In dieser Saison wird es keine Sichtungsturniere mehr geben. Interessenten melden sich bitte bis 30.09.20 direkt bei mir an. Sie werden dann auch direkt in der RL 4 e eingestuft. Die 1. Runde findet noch vor Weihnachten statt. Nach dem Meldetermin werde ich die konkrete Staffeleinteilung veröffentlichen. Alles Weitere entnehmt bitte der Ausschreibung. Zu Eurer Unterstützung habe ich auf Seite 2 die bereits eingestuften Spieler nach Vereinen geordnet.
Ausschreibung KEM Senioren
Die Kreismeisterschaften der Senioren wird am 19.09.20 in Burkau stattfinden.
Alle Infos findet ihr in der Ausschreibung
Im gesamten STTV startet die neue Punkspielsaison mit Doppeln!
Die am 18. Juli 2020 in Kraft getretene Sächsische-Corona-Schutz-Verordnung und die am 18. Juli 2020 in Kraft getretene Allgemeinverfügung „Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus – Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt“ vom 14. Juli 2020, hat für den TT-Sport einige Lockerungen zur Folge.
Mit der aktuellen Verordnung werden Sportwettkämpfe mit Publikum wieder gestattet. Als Höchstgrenze sind 1.000 Besucher gestattet. Ab dem 1.9.2020 sollen Sportwettkämpfe mit mehr Besuchern zulässig sein, wenn „eine daten-schutzkonforme und datensparsame Kontaktnachverfolgung nach § 7 Absatz 1 Satz 4 bis 7 [SächsCoronaSchVO] möglich ist und die Hygieneregelungen eingehalten werden.“
Für Sportwettkämpfe mit Publikum ist ein Hygienekonzept zu erstellen, dass von der kommunalen Behörde zu genehmigen ist (§ 4 Abs. 4 Nr. 2 SächsCoronaSchVO). Ausgenommen von der Genehmigungspflicht für das zu erstellende Hygienekonzept sind Sportwettkämpfe mit Publikum im Bereich Freizeit- und Breitensport mit einer Besucherzahl von bis zu 50 Personen.
Spezielle Hygieneregeln für Sportwettkämpfe mit Publikum sind in Abschnitt II. Nr. 10 der Allgemeinverfügung Hygiene geregelt.
Aber von besonderem Interesse dürfte für unsere Vereine die Freigabe für das Sportausüben mit körperlichem Kontakt sein. Denn damit ist auch wieder das Doppelspiel im Tischtennis unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen erlaubt.
Bei Wettkämpfen, aber auch im Training sind die nachfolgenden Punkte im Einzel- und Doppelspielbetrieb besonders zu beachten:
- Das Abklatschen, Umarmungen etc. sind zu unterlassen
- Sehr enge bzw. extrem kontaktnahe Absprachen mit dem Betreuer/Trainer z.B. vor dem Spiel und dem Doppelpartner z.B. vor dem Aufschlag sind zu unterlassen
- Jeder Spieler verwendet sein eigenes Handtuch, wobei die Ablage der beiden Handtücher der Doppelpartner getrennt auf der rechten und linken Seite am Tischgestell oder in verschiedene Behälter erfolgen sollen
- Der Seitenwechsel erfolgt im Uhrzeigersinn
- Nach jedem einzelnen Spiel wird eine Reinigung der Tischoberfläche und des Balles empfohlen
Weiterhin gelten während des gesamten Wettkampfes die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.
An dieser Stelle möchten wir zudem noch mal darauf hinweisen, dass neben der Verordnung des Landes Sachsen stets auch die Regelungen der jeweiligen Kommunen oder Städte vor Ort zu berücksichtigen sind.
Das Präsidium des STTV behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Festlegungen vor, sollten wichtige Punkte fehlen oder es wieder zu einer Verschärfung der Sächsischen-Corona-Schutz-Verordnung und/oder der Allgemeinverfügung kommen.
Sport frei und bleibt gesund
Thomas Neubert
Präsident
Spenden
Der KFV freut sich über Spenden und veröffentlicht auf Wunsch den Name Ihrer Firma auf der Homepage.
Spenden bitte an das Spendenkonto der Ostsächsischen Sparkasse: IBAN: DE63 8505 0300 0221 141219