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STTV-Präsidiumsbeschluss vom 07.09.2021
Wird im Freistaat Sachsen die Vorwarnstufe bekanntgegeben, gelten die entsprechenden Regelungen im gesamten Freistaat Sachsen.
Wird der 7-Tage Inzidenzwert von 35 des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt an 5 Tagen in Folge überschritten, dürfen in diesem Landkreis oder dieser kreisfreien Stadt ab dem übernächsten Tag an Punkt- und Pokalspielen oder Wettkämpfen des STTV nur noch geimpfte, genesene und negativ getestete Personen teilnehmen.
1. Ab diesem Zeitpunkt besteht für die Teilnahme an Punkt- oder Pokalspielen und Wettkämpfen des STTV die Verpflichtung der Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises. Vor dem jeweiligen Punkt- oder Pokalspiel überprüfen die beiden Mannschaftsleiter gemeinsam diese Nachweise. Wird ein Verstoß festgestellt, ist dieser unmittelbar auf dem Spielprotokoll zu vermerken. Wird dieser Spieler zum Punktspiel trotzdem eingesetzt bzw. auf dem Spielprotokoll eingetragen, gilt er nicht einsatzberechtigter Spieler bzw. falsch eingetragener Spieler und der gesamte Mannschaftskampf wird für die Mannschaft dieses Spielers als verloren gewertet. WSO des STTV E 3.2. Vor allen anderen Wettkämpfen überprüft der gastgebende Verein oder die Turnierleitung diese Nachweise. Diese Nachweise sind ebenfalls von den Trainern und Betreuern und allen weiteren anwesenden Personen der Sporthalle zu erbringen. Für diese Kontrolle ist der jeweilige gastgebende Verein verantwortlich.
2. Als „Getestet“ gilt eine Person mit nachstehendem Nachweis:
• PCR-Test maximal 48 Stunden gültig
• PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig
Ein Test wird anerkannt, wenn er von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurde oder im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erbracht und bestätigt wurde.
3. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bzw. noch nicht eingeschult sind,benötigen keinen gesonderten Nachweis. Das Gleiche gilt für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kitaverordnung unterliegen.
4. Kommt die 3G-Regel zur Anwendung, ist der Zutritt zur Sportstätte nur geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen gestattet. Erfüllt eine Person diese Anforderungen nicht, sollte der Heimverein von seinem Hausrecht Gebrauch machen und der Person den Zutritt verweigern.
5. Die entsprechenden Dokumente (Impfnachweis, Genesenenbestätigung, negatives Testergebnis) sind bei jedem Wettkampf mitzuführen und bei Nachfrage vorzuzeigen. Beim Impfzertifikat empfiehlt sich die Verwendung der Corona-Warn-App, oder „CovPass“ App. Beide App-Varianten bieten einen digitalen Impfnachweis an, nachdem das individuelle Impfzertifikat in der App hinterlegt wurde.
6. Falls erforderlich, müssen die Kontaktdaten aller anwesenden Personen auf ein entsprechendes Kontaktdatenformular eingetragen werden. Dieses Formular ist vom gastgebenden Verein zur Verfügung zu stellen.
7. Bis zum 31.12.2021 erhebt der STTV bei Nichtantreten zu Punkt- oder Pokalspielen keine Ordnungsstrafen, wenn die gegnerische Mannschaft und der Spielleiter mindestens 48 Stunden vorher informiert wurden.
Auch die Ordnungsstrafen für unvollständiges Antreten werden bis zum 31.12.2021 ausgesetzt.
8. Die Stadt- und Kreisverbände können von diesen Festlegungen abweichen. In diesem Fall müssen die Vereine über die abweichenden Festlegungen informiert werden.
Ausschreibung KEM Nachwuchs
Die Kreismeisterschaften im Nachwuchsbereich finden am 18./19.09.2021 in Laußnitz statt.
Alle Infos findet ihr in der Ausschreibung
Herzlichen Glückwunsch, lieber Hans-Jürgen!
Ende Juli 2021 beging unser Sportsfreund Hans-Jürgen Geipel seinen 70. Geburtstag. Dazu gratulierten ihm der Vorsitzende des Kreisfachverband Tischtennis Bautzen, Jens-Peter Meyer und das Mitglied des KFV-Vorstandes, Wolfram Hauswald recht herzlich. Dabei erfolgte die Auszeichnung mit dem Goldenen Tischtennis-Schläger seitens des Sächsischen Tischtennis-Verbandes.
Hans-Jürgen Geipel ist seit 1980 Abteilungsleiter beim SV Post Germania Bautzen ( bzw. vorher Post Bautzen ). Dort ist er auch seit Ende der 70-iger Jahre für den Schüler- und Jugendbereich verantwortlich. Im KFV Bautzen ist Hans-Jürgen Geipel als Sportwart für den allgemeinen Spielbetrieb verantwortlich. Gleichzeitig hat er noch die Aufgaben des Seniorenwartes und die eines Spielleiters übernommen.
Wir wünschen Sportfreund Hans-Jürgen Geipel weiterhin alles Gute sowie Gesundheit für seine weitere Tätigkeit im Tischtennis-Sport im KFV Bautzen.
Meldebogen Saison 2021/22
Nachruf Hans-Gerd Mudrack
Am 19.05.2021 verstarb plötzlich und unerwartet im Alter von 69 Jahren das Mitglied unserer Sektion Tischtennis der SG Wiednitz-Heide e.V.
Hans-Gerd Mudrack
Ausschreibung Kreis-Kinder-und Jugendspartakiade 2021
Turnier für Aktive am 03./04.07.21 in Laußnitz
Das Turnier für Nichtaktive findet dieses Jahr coronabedingt leider nicht statt.
Spenden
Der KFV freut sich über Spenden und veröffentlicht auf Wunsch den Name Ihrer Firma auf der Homepage.
Spenden bitte an das Spendenkonto der Ostsächsischen Sparkasse: IBAN: DE63 8505 0300 0221 141219